In der Nebenkostenabrechnung werden Kosten in Bezug auf Wärme, Wasser, Reinigung, Versicherung und vieles mehr abgerechnet. Mieter müssen grundsätzlich nur Nebenkosten zahlen, wenn diese explizit im Mietvertrag vereinbart sind. Die sogenannten Betriebskosten dürfen vom Mieter nur verlangt werden, wenn diese im Vertrag definiert sind.

Hier folgt eine Aufzählung der Kosten, die für eine Nebenkostenabrechnung üblich sind:

Nebenkostenabrechnung
  • Grundsteuer: Die Grundsteuer wird jährlich von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Wer ein Grundstück besitzt, muss die Grundsteuer zahlen.
  • Wärme: In der Nebenkostenabrechnung werden vor allem Heiz- und Warmwasserkosten abgerechnet. Die Nebenkosten bestehen oft zum Großteil aus Wärmekosten.
  • Wasser & Abwasser: In der Nebenkostenabrechnungen werden die Kosten für Frischwasser, die Wasseraufbereitungsanlage und Abwasser zusammengetragen. Bei den Kosten für Abwasser können Kommunen Gebühren für die Kanalisation und Reinigung erheben.
  • Straßenreinigung & Müllabfuhr: Der Vermieter kann die Kosten für die Reinigung öffentlicher Straßen in der Nebenkostenabrechnung aufführen. Dazu zählen auch der Winterdienst und die Bezahlung der Müllabfuhr.
  • Versicherung: Zu den Nebenkosten zählen ebenso Kosten für Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen und Haftpflichtversicherungen für Gebäude oder Aufzüge.
  • Schornsteinreinigung: Hier werden die Kehrgebühren und Kosten der Immissionsmessung in der Nebenkostenrechnung aufgeführt.
  • Hausreinigung: Die Reinigung von Treppenhäusern, Kellern, Waschküchen oder Fluren darf dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Wenn der Vermieter das Haus selbst reinigt und keinen externen Dienstleister engagiert, so darf er dennoch Kosten vom Mieter verlangen.
  • Einrichtung für die Wäschepflege: Wenn beispielsweise in Mietshäusern Gemeinschaftswaschmaschinen und Trockner zur Verfügung gestellt werden, so werden dem Mieter die Kosten hierfür in Rechnung gestellt. Dazu zählen Kosten für Strom, Reinigung und Wartung der Elektrogeräte.
  • Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel: Die Betriebs-, Strom- und Wartungskosten einer Antenne werden in der Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt. Beim Breitbandkabel muss zusätzlich die monatliche Grundgebühr an den Anbieter gezahlt werden.
  • Sonstige Kosten: Unter sonstige Kosten können sehr vielfältige Kosten aufgeführt werden. Die Reinigung der Dachrinne, die Wartung der Feuerlöscher oder Blitzschutzanlagen können beispielsweise darunter fallen. Wenn gemeinschaftliche Fitnessräume oder eine Sauna vorhanden sind, dann werden auch hierfür die Kosten in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt. Wichtig ist allerdings, dass die sonstigen Kosten explizit im Mietvertrag benannt werden. Der Vermieter darf keine Kosten in Rechnung stellen, die er nicht benannt hat.

 Nebenkostenabrechnung prüfen

In vielen Fällen kommt bei Mietern Unsicherheit darüber auf, ob die Nebenkostenabrechnungen stimmen. Als Mieter können Sie selbst Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen. Zunächst einmal sollten Sie das Datum der Nebenkostenabrechnung prüfen, da Sie als Mieter diese bis spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erhalten müssen. Wenn der Mieter beispielsweise eine Nachzahlung tätigen muss, die Abrechnung aber zu spät erhält, so muss er diese nicht mehr zahlen. Andersherum ist der Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Mieter im Falle einer Rückzahlung diese zu tätigen, auch wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät versendet wurde.

Im zweiten Schritt können Sie prüfen, ob der angegebene Abrechnungszeitraum stimmt. Dieser beträgt in der Regel 12 Monate. Außerdem können Sie prüfen, welche Nebenkosten Ihnen abgerechnet wurden und ob sich diese mit den aufgeführten Nebenkosten im Mietvertrag decken.

Sollten Sie nach der Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung die Vermutung haben, dass die Nebenkosten zu hoch angesetzt werden, dann haben Sie als Mieter das Recht auf eine Belegeinsicht. Der Vermieter muss Ihnen dann Einsicht in die Nachweise aller Kosten gewähren.