Der Mietvertrag bildet die Grundlage für jedes Mietverhältnis. Hier werden die Rechte und Pflichten des Mieters festgehalten. Deshalb sollten Sie beim Bezug einer neuen Wohnung den Mietvertrag stets gründlich lesen. So wissen Sie in allen Fällen welche Rechte und Pflichten für Sie als Mieter und für Ihren Vermieter gelten.

Rechte und Pflichten eines Mieters

Rechte eines Mieters

  1. Meldung von Mängeln

Als Mieter haben Sie das grundlegende Recht auf eine mängelfreie Wohnung. Sowohl zum Einzug als auch während des Mietverhältnisses ist der Vermieter dafür verantwortlich Mängel zu beseitigen. Welche Mängel konkret vom Vermieter behoben werden, ist im Mietvertrag festgehalten. Sollte die Wohnung mit Mängel übernommen und akzeptiert worden sein, so muss der Vermieter nicht für die Beseitigung aufkommen. Grundsätzlich liegt ein Mangel vor, wenn etwas vom vertraglich festgelegten Zustand abweicht. Einen nicht funktionierenden Wasserhahn oder Defekte der Elektrik können und müssen Sie beim Vermieter melden.

  1. Meldung von Mängeln

Als Mieter haben Sie das grundlegende Recht auf eine mängelfreie Wohnung. Sowohl zum Einzug als auch während des Mietverhältnisses ist der Vermieter dafür verantwortlich Mängel zu beseitigen. Welche Mängel konkret vom Vermieter behoben werden, ist im Mietvertrag festgehalten. Sollte die Wohnung mit Mängel übernommen und akzeptiert worden sein, so muss der Vermieter nicht für die Beseitigung aufkommen. Grundsätzlich liegt ein Mangel vor, wenn etwas vom vertraglich festgelegten Zustand abweicht. Einen nicht funktionierenden Wasserhahn oder Defekte der Elektrik können und müssen Sie beim Vermieter melden.

  1. Recht auf Nutzung von Haushaltsgeräten

Als Mieter steht es Ihnen zu jederzeit zu, Ihre Haushaltsgeräte zu nutzen. Hierzu zählen zum Beispiel die Spül- oder Waschmaschine. Dem Vermieter steht es nicht zu, Ihnen die Benutzung von Haushaltsgeräten zu bestimmten Uhrzeiten zu verbieten.

  1. Recht auf Tierhaltung

Ein allgemeines Verbot für die Haltung von Tieren in Mietswohnungen darf der Vermieter nicht aussprechen. Dennoch kann der Vermieter vertraglich vorsehen, dass die Anschaffung eines Haustiers seitens der Mieter mit ihm abgestimmt werden muss. Als Mieter sollten Sie in jedem Fall Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn Sie sich ein Haustier anschaffen wollen. Der Vermieter darf den Antrag nicht ohne eine plausible Begründung ablehnen.

  1. Mietkaution nach Auszug

Als Mieter haben Sie das Recht, Ihre Mietkaution inklusive Zinsen nach Kündigung des Mietverhältnisses zurückzufordern. Der Vermieter ist verpflichtet die Kaution innerhalb von drei bis sechs Monaten vollständig zurückzuzahlen.

Pflichten eines Mieters

  1. Mietkaution und Miete

Zu Beginn des Mietverhältnisses verlangt der Vermieter üblicherweise eine Mietkaution. Diese kann unterschiedlich hoch ausfallen, beträgt aber nicht mehr als drei Monatsmieten. Die Zahlung der Mietkaution kann entweder vollständig oder in Raten an den Vermieter gezahlt werden.

  1. Mängel melden

Während der Vermieter die Pflicht hat, Mängel zu beheben, ist der Vermieter verpflichtet sämtliche Mängel zu melden. Sollten Mängel nicht gemeldet werden und Folgeschäden entstehen, muss der Vermieter nicht dafür aufkommen. In manchen Fällen kann der Mieter dann sogar zu Schadensersatz verpflichtet sein.

  1. Hausordnung befolgen

Als Mieter sind Sie insbesondere zur Rücksichtnahme verpflichtet. Während des Mietverhältnisses muss stets Rücksicht auf die anderen Hausbewohner genommen werden. Laut Musik hören, eine Party feiern oder den Flur vollstellen ist daher grundlegend nicht erlaubt. Dennoch ist mit Abspreche der anderen Hausbewohner das Feiern einer Party möglich.

  1. Heizpflicht

Als Mieter haben Sie mit dem Recht auf eine funktionierende Heizung gleichzeitig die Pflicht, diese auch zu benutzen. Sollte die Heizung nicht genutzt werden, kann das zu Schimmel oder einem eingefrorenen Rohr führen. Für die Folgeschäden müssen dann Sie als Mieter aufkommen.

  1. Untermieter und Umbauten mit Vermieter abklären

Die Wohnung umzubauen oder zur Untermieter freizugeben muss immer mit dem Vermieter abgesprochen werden. Umbauten egal welchen Umfangs dürfen nie ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden, da sämtliche Einbauten Eigentum des Vermieters sind. Möchten Sie beispielsweise Ihre Küche erneuern, so sollten Sie des dringend mit Ihrem Vermieter absprechen. Kleine Veränderungen wie das Streichen einer Wand können jedoch ohne Rücksprache mit dem Vermieter vorgenommen werden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter allerdings fordern, dass die Wandfarbe beispielsweise wieder in den ursprünglichen Zustand geändert wird.

Im Falle einer Wohngemeinschaft oder eine Unter- bzw. Zwischenmiete muss der Vermieter stets informiert werden, wer für welchen Zeitraum in die Wohnung einzieht.