Einen Umzug nach Feierabend und am Wochenende zu planen und durchzuführen ist für die meisten Arbeitnehmer kaum zu realisieren. Vielen fehlt es an Zeit, um das Umzugsgut sicher und rechtzeitig zu verpacken, Verträge zu kündigen, sich umzumelden und den Umzug selbst durchzuführen. Den meisten würde es helfen, ein oder zwei Tage Urlaub von der Arbeit zu bekommen, um sich dann nur auf den Umzug konzentrieren zu können. Es stellt sich die Frage, ob es überhaupt einen Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug gibt. Hier gilt zunächst, dass man sich frühzeitig beim Arbeitgeber informieren sollte, ob Regelungen für Sonderurlaub bei Umzug bestehen.

Sonderurlaub bei Umzug

Besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?

Einen Anspruch auf Sonderurlaub für einen privaten Umzug gibt es grundsätzlich nicht. Sonderurlaub ist nur genehmigt, wenn Personen unverschuldet und für einen unerheblichen Zeitraum nicht arbeiten können. Das gilt zum Beispiel bei einer Geburt oder bei einem Todesfall in der Familie. Arbeitnehmer können also nicht bei privaten Umzügen davon ausgehen, dass ihnen ein Sonderurlaub zusteht.

Dennoch gibt es die Regelung, dass ein Anspruch auf Sonderurlaub bei einem betrieblich bedingten Umzug besteht. Muss der Arbeitnehmer den Ort aus beruflichen Gründen wechseln oder zieht das Unternehmen um, so hat der Arbeitnehmer i.d.R. ein oder zwei Tage Sonderurlaub. Mehrere Tage Urlaub für einen Umzug zu bekommen ist jedoch nur selten der Fall, zum Beispiel, wenn der neue Wohnort sehr weit entfernt liegt.

Sonderurlaub bei Umzug – Diese Möglichkeiten haben Sie

Je nach Unternehmen können die Regelungen in Bezug auf Sonderurlaub bei einem privaten Umzug unterschiedlich sein. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber informieren. Ansprechpartner sind dabei Kollegen, die schon einmal umgezogen sind, der Betriebsrat oder der Vorgesetzte persönlich. Die Chancen auf die Genehmigung für Sonderurlaub erhöhen sich, je eher Sie bei Ihrem Arbeitgeber anfragen. Regelungen zu Sonderurlaub befinden sich oft im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Es lohnt sich also hier nachzuschauen.

Außerdem ist es wichtig bei einem Antrag auf Sonderlaub eine gute Begründung vorzulegen. Es kann hilfreich sein, seinem Vorgesetzten die Umstände zu schildern, die dazu führen, dass der Umzug nicht nach Feierabend oder am Wochenende stattfinden kann. Ebenfalls ist es hilfreich, wenn Sie ohnehin selten krank sind, Aufgaben gewissenhaft erledigen und in der Vergangenheit die Bereitschaft zu Überstunden gezeigt haben. So genehmigt Ihnen Ihr Vorgesetzten eventuell eher den Sonderurlaub für Ihren Privatumzug.