Die Hausordnung ist die Basis für ein harmonisches Zusammenleben der Mieter. Durch die dort festgehaltenen Regeln soll das Zusammenleben im Mietshaus für alle so angenehm wie möglich gestaltet werden. Verstößt man gegen die Hausordnung, hat der Vermieter in bestimmten Fällen das Recht, den Mieter abzumahnen.

Hausordnung

Welche Regeln in der Hausordnung sind zulässig?

Mieter sind nur zur Einhaltung der Hausordnung rechtlich verpflichtet, wenn diese Teil des Mietvertrags ist. Wenn im Mietvertrag beispielsweise nicht ausdrücklich auf die Hausordnung Bezug genommen wird, so kann ein Mieter nicht zu Aufgaben wie der Reinigung des Treppenhauses verpflichtet werden.

Grundsätzlich werden in der Hausordnung Regelungen zu Lärm- und Ruhezeiten, Benutzung von Gemeinschaftsräumen, Sauberkeit und Ordnung, Sicherheit sowie Heizen und Lüften festgehalten. In Bezug auf die Lärmregelung ist festzuhalten, dass insbesondere zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 22 und 6 Uhr Lärm vermieden werden muss. Musik und Unterhaltungen sollten sich also auf Zimmerlautstärke begrenzen. Sollte eine Feier aus einem besonderen Anlass anstehen, müssen die anderen Mieter rechtzeitig darüber informiert werden.

Bezüglich Sauberkeit und Ordnung hält die Hausordnung fest, dass allgemeine Ordnung im Haus von allen Mietern gehalten wird. So darf beispielsweise kein Müll im Treppenhaus deponiert werden. Die Hausordnung kann je nach Vermieter auch vorsehen, wer für die Reinigung der Gemeinschaftsräume, des Kellers oder Treppenhauses verantwortlich ist.

Die Hausordnung beinhaltet außerdem Aspekte zur Sicherheit. Hierzu zählt, dass Haustüren und Kellereingänge von 22 bis 6 Uhr ständig geschlossen sein müssen. Die Eingangstür zum Mietshaus darf allerdings nicht abgeschlossen werden, da dies im Brandfall zu Komplikationen führen kann. Solange Gegenstände wie ein Kinderwagen oder Rollstuhl Fluchtwege nicht versperren, dürfen diese im Hausflur abgestellt werden.

Welche Regeln in der Hausordnung sind unzulässig?

Grundlegend sind all die Regeln einer Hausordnung unzulässig, die gegen das geltende Recht verstoßen und dem Mieter in seinem Persönlichkeitsrecht einschränken. Des Weiteren darf die Hausordnung zum Beispiel kein Übernachtungs- oder Besuchsverbot festhalten. Weitere Dinge wie Vorschriften zur Ruhe bei Familien mit Kindern sind ebenso unzulässig.

Welche Konsequenzen folgen aus Verstößen gegen die Hausordnung?

Zunächst ist es von Belangen, ob die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist. Sollte dies der Fall sein, hat der Vermieter das Recht seinen Mieter bei einem Verstoß gegen die Hausordnung abzumahnen. In seltenen Fällen bei schweren und wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann dem Mieter gekündigt werden.